So sehen die Fuss- abdrücke eines Babys in der 22. Schwanger- schaftswoche aus.
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Eine Abtreibung, die das Baby überlebt, gilt als Kunstfehler, für den der Arzt haften muss.
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V o n C h r i s t o f K l e n k
Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 800 Kinder einer Spätabtreibung zum Opfer. Dabei
wären viele Föten ausserhalb des Mutterleibs schon überlebensfähig.
Vor sechs Jahren überlebte ein Baby seine eigene
Abtreibung und wurde neun Stunden liegen gelassen. Die hitzigen Diskussionen nach dem Skandal um
dieses "Oldenburger Baby" sind inzwischen ohne Ergebnis abgeebbt - zu Unrecht. Immer noch
fallen zu viele überlebensfähige Babys den Ängsten von Eltern und Ärzten zum Opfer.
Offiziell werden in Deutschland 130'000 Kinder pro
Jahr abgetrieben - eine erschreckend hohe Zahl. Ich - und mit mir viele Menschen bedauern, dass sich
weite Teile der Gesellschaft darüber einig sind, dass Abtreibung ein legales Mittel zur
Familienplanung sein soll - zumindest bis zur 20. Schwangerschaftswoche. Doch wie sieht es aus, wenn
das Kind zum Zeitpunkt der (geplanten) Abtreibung bereits so groß ist, dass es durchaus
Überlebenschancen hätte?
Als Anfang 1998 das Schicksal des "Oldenburger Babys" publik wurde, ging ein Aufschrei
durch Deutschland. Die Ärzte hatten bei dem Kind einen genetischen Defekt diagnostiziert:
Trisomie 21 - die Ursache für das Down-Syndrom. Auf Wunsch der Mutter wurde in der 26.
Schwangerschaftswoche eine Abtreibung eingeleitet. Doch das Kind kam lebend zur Welt. Laut
Presseberichten - von den behandelnden Ärzten heftig bestritten - wurde es in Tücher gewickelt
und neun Stunden liegen gelassen, in der Hoffnung, es würde sterben. Die Eltern des Kindes verklagten
daraufhin die Gynäkologen, weil sie über das Risiko einer Spätabtreibung, nämlich, dass das Kind
überleben könnte, nicht informiert worden seien.
Öffentlichkeit alarmiert
Der Fall machte vielen erst bewusst, was in Deutschland mittlerweile gängige Praxis ist: Behindertes
Leben wird systematisch aussortiert. Der Verweis auf die sogenannte medizinische Indikation erlaubt
es sogar, Babys, bei denen Untersuchungen auf eine Behinderung hinweisen, bis zum natürlichen Ende
der Schwangerschaft, also bis kurz vor dem Einsetzen der Wehen, straffrei abzutreiben.
Das war nicht immer so. Ursprünglich ging es bei der
medizinischen Indikation um die Abwägung des Lebens der Mutter gegen das Leben des Kindes. Bis zur
Neuregelung des § 218 a im Jahre 1995 wurden rund 25 Kinder pro Jahr (spät)abgetrieben, weil das
Leben der Mutter akut in Gefahr war. 1996 wurden nach offiziellen Angaben bereits 159, 1997 sogar 190
nach der 23. Schwangerschaftswoche getötet.
Schwangerschaften sind Ende des zwanzigsten
Jahrhunderts nicht plötzlich gefährlicher geworden. Im Gegenteil. Ein extrem schwammig formulierter
Absatz in der Neufassung des § 218 a von 1995 ist für die rapide Zunahme
medizinischer Indikationen verantwortlich. Dort ist zu lesen, dass Kinder ohne Frist abgetrieben
werden können, "wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen
und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine
Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder
seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere ihr
zumutbare Weise abgewendet werden kann."
(In der Schweiz gilt die Fristenlösung zur
Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Aber auch dort kann aufgrund der medizinischen
Indikation bis zur Geburt abgetrieben werden.)
Wer mag schon beurteilen, wo eine
"schwerwiegende Beeinträchtigung" beginnt und was für die Eltern "zumutbar" ist?
Im Grunde ist der behandelnde Arzt dafür verantwortlich, doch er wird sich hüten gegen den Willen der
Eltern eine Abtreibung auszuschließen. Bekommt die Mutter nach der Geburt aufgrund der Behinderung
des Kindes Depressionen, sieht er sich vielleicht Schadensersatzansprüchen der Eltern ausgesetzt.
Bei Spätabtreibungen geht es allerdings nicht nur um schwere Behinderungen. Für manche Eltern reicht
schon eine "Hasenscharte", um auf eine medizinische Indikation zu drängen, wie unter
anderem der Vorsitzende des Ärzteverbandes "Marburger Bund", Frank Ulrich Montgomery,
bestätigt hat.
Überlebende sind ein Problem
Aber selbst wenn der Arzt das Kind abtreibt, ist er nicht
auf der sicheren Seite. Kinder, wie das Oldenburger Baby, die ihre eigene Abtreibung überleben, sind
nämlich nicht ungewöhnlich. Kein Wunder: Frühgeborene, die in der 25. Woche zur Welt kommen, haben
heutzutage schon gute Überlebenschancen. Im Prinzip unterscheidet sich das gängigste Verfahren
bei der Spätabtreibung von einer Frühgeburt nur dadurch, dass erstere bewusst eingeleitet wurde. Den
Müttern wird das Hormon Prostaglandin - auch in der Spermienflüssigkeit enthalten - gespritzt. Das
Hormon erweicht den Muttermund und löst Wehen aus. Der Körper erhält das Signal zu einer Frühgeburt
und stößt den Fötus ab. Ein robustes Baby kann diese Prozedur durchaus überleben.
Nach einer "missglückten" Abtreibung hält
der Arzt also ein lebendes Kind in der Hand, das er vor wenigen Minuten oder Stunden, als es noch in
der Gebärmutter war, legaler Weise töten konnte. Laut Gesetz ist er für das Kind unterhaltspflichtig,
denn eine Abtreibung, die das Baby überlebt, gilt als Kunstfehler, für den der Arzt haften muss.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht einmal
verwunderlich, wenn der Arzt die feinsinnige und moralisch nicht nachvollziehbare Grenze zwischen
legalem und illegalem Töten überschreitet. So geschehen im April 1999. Der ehemalige Chefarzt für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Kreiskrankenhauses Zittau soll einem Kind nach der Geburt Mund
und Nase so lange zugehalten haben, bis es starb. Der Grund: es hatte seine eigene Abtreibung
überlebt. Das Baby war ohnehin nicht überlebensfähig. Ob das der Arzt aber zu diesem Zeitpunkt schon
wusste, ist umstritten. Jedenfalls verlor er seinen Job und wurde vom Landgericht Görlitz zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt. Es wurde Revision eingelegt. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof.
Die Tötung in Zittau ist sicherlich ein Einzelfall,
das Oldenburger Baby nicht. "Sollte es zur Geburt eines überlebensfähigen oder überhaupt eines
lebenden Kindes kommen, so ist es tatsächlich gängige Praxis, das Kind zu beobachten, es in warme
Tücher zu wickeln, bis der letzte Atemzug getan ist", erläutert die Vorsitzende der "Aktion
Lebensrecht für Alle", Claudia Kaminski.
Todesspritze für Ungeborene
Einige Spezialisten in Deutschland versuchen das Problem
"missglückter" Spätabtreibungen zu lösen, indem sie das Kind schon in der Gebärmutter
abtöten. Beim sogenannten Fetozid wird eine tödliche Dosis des Zellgifts Kaliumchlorid mit einer
langen Nadel durch die Bauchdecke der Mutter direkt ins Herz des Fötus gespritzt. Der Arzt macht die
richtige Position für das Setzen der Spritze via ultraschall aus. Hat er richtig getroffen, hört das
Herz des Fötus wenige Sekunden später auf zu schlagen. Das Kind wird tot geboren.
Für viele Ärzte ist die Praxis der
Spätabtreibung und vor allem der Fetozid nicht mit dem ärztlichen Ethos des Helfens vereinbar.
"Ich will klar feststellen, dass ich dieses Verfahren ablehne, ja für barbarisch halte und
insbesondere seine Abgrenzung zur aktiven Euthanasie egal in welchem Lebensalter für nicht möglich
halte", erklärte beispielsweise Frank Ulrich Montgomery bei einem Giessener Gynäkologen-Kongress.
Montgomery und sein Kollege Karsten Vilmar, Präsident
der Bundesärztekammer, fordern schon seit langem, den Abbruch nach der 20. Schwangerschaftswoche
grundsätzlich zu verbieten. Für eine Spätabtreibung gibt es aus Sicht von Montgomery nur zwei
legitime Gründe: Das Kind ist nicht überlebensfähig, weil beispielsweise das Gehirn fehlt, oder es
besteht akute Gefahr für das Leben der Mutter.
Tatenlose Politiker
Als 1998 der Fall des Oldenburger Babys publik wurde,
signalisierten Politiker auch aus der SPD - die Bereitschaft, die Praxis der Spätabtreibung
abzuschaffen oder zumindest einzudämmen. Doch leider ist die Diskussion ohne Ergebnis im Sande
verlaufen. Die Rot-Grüne Koalition konnte sich im Juli 2002 lediglich dazu durchringen, das Recht auf
kostenlose Beratung im Mutterpass zu vermerken. Für Lebensschützer ein Schlag ins Gesicht!
CDU/CSU haben vor der Wahl angekündigt, das Problem Spätabtreibung in der neuen Legislaturperiode
noch einmal in Angriff nehmen zu wollen. Die Vorsitzende der ALfA, Dr. Claudia Kaminski will sie an ihr Versprechen erinnern.
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