Claudia Kaminski, Vorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle".
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Buchtipp:
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Johanna Gräfin von Westphalen (Hg.), Offensive für
das Lebensrecht, Krefeld (Sinus-Verlag) 1999. |
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Dieses Interview erschien in der Zeitschrift family Nr.3/2003
Dr. med. Claudia Kaminski kämpft mit der
Aktion www.Tim-lebt.de für ein Verbot von Spätabtreibungen.
Im Vergleich zu 130'000 fristgerechten
Schwangerschaftsabbrüchen vor der 20. Schwangerschaftswoche ist die Zahl der Spätabtreibungen
verschwindend gering. Warum investieren Sie in eine Kampagne gegen Spätabtreibung?
In den USA konnten die LebensrechtIer die Öffentlichkeit mobilisieren, indem sie Kampagnen gegen
die "partial-birth-abortion" starteten. Das ist ein Abtreibungsverfahren, bei dem dem Kind
das Gehirn ausgesogen wird und das vor allem bei Spätabtreibungen angewandt wird. Im amerikanischen
Senat hat Ende März eine Mehrheit für ein Verbot dieser Methode gestimmt. Durch die Aktionen der
Lebensschützer hat ein Stimmungsumschwung in der Bevölkerung eingesetzt. Die Mehrheit der Amerikaner
ist nun "pro life" eingestellt, also generell gegen Abtreibung.
Genaue Zahlen zur Zahl der Spätabtreibungen in Deutschland
scheint niemand zu haben. Warum ist das so?
Im Grunde gibt es überhaupt keine offizielle Statistik zur Spätabtreibung. Das würde den Druck,
endlich eine Änderung herbeizuführen, weiter erhöhen. Daran scheint die Bundesregierung kein
Interesse zu besitzen. Auch die ehemalige Justizministerin Däubler-Gmelin bezeichnete das Geschehen
als entsetzlich, ohne der Sache auf den Grund zu gehen.
Expertenschätzungen gehen pro Jahr von etwa 800 Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche aus.
Zugrunde gelegt werden dabei die Geburten von Kindern mit Behinderungen und die sehr viel höhere Zahl
der über die Krankenkassen abgerechneten Diagnosen mit einem entsprechenden Befund. Aus der Differenz
lässt sich dann die Zahl der vermuteten Spätabtreibungen errechnen.
Wieviel Prozent dieser Spätabtreibungs-Kinder kommen lebend
zur Welt?
Auch hier gibt es nur Schätzungen, die von jährlich einhundert Kindern in Deutschland ausgehen, die
ihre Abtreibung Überleben, entweder dauerhaft oder aber nur zunächst.
Was passiert, wenn der Arzt der Entscheidung der Eltern zur
Spätabtreibung nicht folgt? Inwiefern steht der Arzt unter Druck?
Theoretisch kann niemand zur Durchführung einer Abtreibung oder zur direkten Mitwirkung an ihr
gezwungen werden. Das Personal besitzt hier ein Weigerungsrecht. In der Praxis sieht das natürlich
oft anders aus. Wer sich weigert, Abtreibungen durchzuführen, senkt in einer Klinik seinen Wert als
Arbeitskraft. Werden Abtreibungen in seiner Schicht durchgeführt, muss der Mitarbeiter durch einen
anderen ersetzt werden. Da stellen sich viele Klinikchefs die Frage, ob sich die betreffenden
Mitarbeiter nicht generell ersetzen lassen. Der Arzt steht insofern unter Druck, als er die Eltern
über eine mögliche Behinderung des Kindes unterrichten muss. Tut er das nicht, und bringt die Frau
dann ein Kind mit Behinderung zur Welt, kann sie Schadensersatz geltend machen. Nach der aktuellen
Rechtsprechung können die Eltern argumentieren, sie hätten sich, wenn sie von der Behinderung gewusst
hätten, für eine Abtreibung entschieden. Das führt dazu, dass viele Ärzte aus Angst vor späterer
Haftung, beim kleinsten Verdacht einer möglichen Behinderung zur Abtreibung raten und sogar
kerngesunde Kinder dann "aus Versehen" abgetrieben werden.
Wie üblich ist in Deutschland der Fetozid die Tötung des
Kindes im Mutterleib?
Auch hier gibt es keine statistisch abgesicherten Erkenntnisse. In der Fachliteratur wird der Fetozid
allerdings längst diskutiert. Bisweilen raten Ärzte auf Fortbildungsveranstaltungen ganz offen
zur Anwendung der todsicheren Methode. Der selektive Fetozid, etwa bei Drillingen nach künstlicher
Befruchtung, ist gängige Praxis.
Welche gesetzlichen Maßnahmen müssten Ihrer Meinung nach
ergriffen werden, um die Praxis der Spätabtreibung in Deutschland einzudämmen?
Wenn man den § 218a anschaut, dann müssten mindestens zwei Formulierungen geändert werden. Gestrichen
werden sollte in jedem Fall die "Berücksichtigung der zukünftigen Lebensverhältnisse".
Unter dieser schwammigen Formulierung können praktisch sämtliche denkbaren Motive, die Eltern für
eine Abtreibung haben können, subsumiert werden. Gleiches gilt auch für die "Beeinträchtigung
des (...) seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren (...)." Jetzt braucht eine Frau, die
sich eines Kindes mit oder ohne Behinderung entledigen will, nur zu behaupten, sie würde sich
umbringen, wenn sie das Kind gebären müsste. Und schon ist der Fall klar: Das Kind wird umgebracht.
Wie sehen Sie die Chancen, dass die Politik beim § 218
nochmals nachlegt? Welche Gesetzesänderung könnte realistische Chancen haben?
Die Union hat am Ende der vergangenen Legislaturperiode einen zaghaften Versuch unternommen. Als die
Wahl näher rückte, hat sie einen Antrag eingebracht, der unter anderem die Einführung einer
gesonderten Statistik und eine Beratungspflicht für Spätabtreibungen einführen wollte. Das wurde mit
den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Meines Erachtens ist das zu wenig, um die
Spätabtreibungen einzudämmen, aber es wäre ein erster Schritt, die Barbarei sichtbarer zu machen und
damit den Druck auf eine wirksame Gesetzesänderung zu erhöhen.
Was ist in naher Zukunft an gesetzlichen Initiativen zu
erwarten?
Die Union hat vor der Wahl angekündigt, hier noch einmal die Initiative ergreifen zu wollen. Wir
werden darauf achten, dass es auch dazu kommt.
Sehen Sie denn Licht am Horizont?
Umfragen zufolge sind zwei Drittel der Deutschen gegen den Import embryonaler Stammzellen und lehnen
das Gesetz ab, das wir jetzt haben. Weit über die Hälfte junger Menschen hält die jetzige Regelung
der Spätabtreibungen für falsch. Wenn die sich organisieren oder sich einer erfahrenen Organisation
anschließen, bekommen wir auch lebensfreundliche Gesetze.
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