|
Verdacht auf eine Krebs-Erkrankung besteht vor allem bei nichtheilenden
Wunden und Geschwüren, Knoten und Verdickungen in oder unter der Haut (besonders im Bereich der weiblichen Brustdrüse),
auffälligen Lymphknotenschwellungen, Veränderungen an Warzen oder Muttermalen, anhaltenden Magen-, Darm- oder
Schluckbeschwerden, Dauerhusten oder -heiserkeit, ungewöhnliche Absonderungen aus Körperöffnungen (Blut im Auswurf,
Stuhl, Urin), unregelmäßigen Monatsblutungen bei der Frau und Blutungen nach den Wechseljahren.
Hauptverfahren
zur Krebs-Erkennung sind Ultraschalldiagnostik, ergänzt
durch endoskopische Untersuchungen (z.B. Luftröhren-, Magen-, Darmspiegelung), Röntgenuntersuchungen (z.B. als
Mammographie, Angiographie), einschließlich der Computertomographie, Kernspintomographie, Szintigraphie, vor allem
in Gestalt der Positronenemissionstomographie, sowie die Zytodiagnostik durch Zellabstrich (z.B. vom Gebärmuttermund
nach G.N. PAPANICOLAOU) und histologische Untersuchung (Biopsie) nach Gewinnung von Gewebeproben durch Probepunktion
oder -exzision. Diese erlauben im Schnittpräparat die Feststellung von Struktur- und Formabweichungen der Zellen.
Hinzu kommen Laboruntersuchungen des Bluts auf Antikörper und Tumormarker.
Das Entwicklungsstadium einer Krebs-Erkrankung wird mittels der
TNM-Nomenklatur klassifiziert (T = Primärtumor; N = Lymphknoten, von lat. nodus "Knoten"; M = Metastase); ein
Tumor von weniger als 2 cm Durchmesser ohne Lymphknotenbefall und ohne Metastasen wird demnach z.B. als
T1 N0
M0 klassifiziert, bei regionalem Lymphknotenbefall als
T1 N1
M0.
| | |